2008-04-04: Rbge.). Nicht mehr Geschäftsführer: Schlüter, Olaf, Dipl. Ing., Neustadt, *02.09.1941. Bestellt als Geschäftsführer: Joszko, Josef Johann, Magdeburg, *26.05.1952, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Ost, Kathrin, Magdeburg, *27.04.1971.
2009-01-19: Rbge.).Mit der E+F Engineering- u. Fertigungsservice GmbH in Neustadt am Rbge. (Amtsgericht Hannover HRB 203020) als herrschendem Unternehmen ist am 22.12.2008 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2008 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2010-11-05: Rbge..Geschäftsanschrift: Wunstorfer Str. 14, 31535 Neustadt a. Rbge. Der mit der E+F Engineering- u. Fertigungsservice GmbH in Neustadt a. Rbge. (AG Hannover HRB 203020) am 22.12.2008 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 20.10.2010 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2010 hat der Änderung zugestimmt.
2010-11-16: Rbge.. Prokura erloschen: Brandt, Christian, Neustadt a. Rbge., *18.06.1966.
2015-01-02: Rbge..Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Joszko, Josef Johann, Neustadt am Rübenberge, *26.05.1952, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der mit der E+F - Engineering - und Fertigungsservice GmbH mit Sitz in Neustadt a. Rbge. (Amtsgericht Hannover HRB 203020) am 22.12.2008 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 20.11.2014 zum 31.12.2014 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.