2011-10-19: Firma: M. C. Mashup Communications GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Zehdenicker Str. 14, 10119 Berlin Gegenstand: Kommunikationsberatung anderer Unternehmen mit Ausnahme der Steuer- und Rechtsberatung, insbesondere Beratung hinsichtlich der Außendarstellung dieser Unternehmen Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Feist, Nora, *09.02.1978, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Rupp, Miriam, *14.05.1984, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.09.2011; mit Änderung vom 29.09.2011 in § 1 (Firma).
2012-01-24: ; Mashup Communications GmbH Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000,00 EUR; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.12.2011 ist das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der Mashup Communications OHG um 1.000 EUR auf 26.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile).; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Mashup Communications OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 45563) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
2012-02-16: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Schönhauser Allee 6/7, 10119 Berlin.
2015-10-15: Änderung zu Nr. 2: den Nachnamen betreffend; Geschäftsführer: Schwellnus, Miriam, *14.05.1984, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen