2012-07-12: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand der Partnerschaft: geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 des deutschen Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Jeder Partner, der Steuerberater ist, vertritt einzeln und ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner, die nicht Steuerberater sind, vertreten die Partnerschaft gemeinsam mit einem Partner, der Steuerberater ist. Partner: Demme, Annett, Steuerberaterin, Grimma OT Haubitz, *10.10.1976; Mates, Erik, Steuerberater, Leipzig, *21.11.1979.