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Matica Technologies AG

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Theresienhöhe 30
80339 München
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mind. 7 Mitarbeiter
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18x HR-Bekanntmachungen:

2015-08-27:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 16.02.2006. Die Hauptversammlung vom 28.07.2015 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Esslingen am Neckar, Amtsgericht Stuttgart HRB 214847) der Satzung beschlossen. Die Hauptversammlung vom 28.07.2015 hat ausserdem die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Theresienhöhe 30, 80339 München. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Unterensingen, 72669 Unterensingen, Geschäftsanschrift: Kelterstraße 59, 72669 Unterensingen. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb digitaler Bildverarbeitungslösungen speziell für, aber nicht beschränkt auf, Einsatz in Personenidentifikationsanwendungen sowie software- und hardwaretechnische Betreuung dieser Produkte und der erforderlichen Identifikations-Karten-Materialien im In- und Ausland. Grundkapital: 7.423.226,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Camilleri, Sandro, Lugano / Schweiz, *24.02.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Erdhütter, Ralf, Rechberghausen, *21.05.1959; Hausner, Martina, Lugano, *22.11.1968; Zinn, Harald, Denkendorf, *27.05.1959. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.07.2015 um 3.711.613,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/I). Das Bedingte Kapital dient der Bedienung von Options- und Wandlungsrechten. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.06.2014 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 22.06.2019 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 3.000.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2014/I).

2015-09-17:
Die Hauptversammlung vom 27.03.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 13.300.000,00 EUR beschlossen. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 01.09.2015 wurde § 4 der Satzung geändert. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 20.723.226,00 EUR.

2015-10-09:
Die Gesellschaft hat am 02.10.2015 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Matica System S.p.A. mit dem Sitz in Mailand/Italien (Registro delle Imprese, Mailand, Italien, Nr. 10757380158 (REA-Nr. MI-1403971)) eingereicht. 1. Hinweis auf Einreichung des VerschmelzungsplansDem Registergericht ist ein Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Matica System S.p.A. auf die Matica Technologies AG eingereicht worden.2. Rechtsform, Firma, Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten GesellschaftenAn der Verschmelzung sind beteiligt:a) Als übernehmende Gesellschaft die Matica Technologies AG, eine Kapitalgesellschaft deutschen Rechts in der Rechtsform der Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in München (früher Esslingen am Neckar), Deutschland;b) als übertragende Gesellschaft die Matica System S.p.A., eine Kapitalgesellschaft italienischen Rechts in der Rechtsform der Aktiengesellschaft italienischen Rechts (Societ?i per Azioni) mit Sitz in Mailand, Italien.3. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, mit Nummer der Eintragunga) Die Matica Technologies AG als übernehmende Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München, Deutschland, unter der Nummer HRB 220428 (früher Amtsgericht Stuttgart H RB 214847) eingetragen.b) Die Matica System S.p.A. als übertragende Gesellschaft ist im italienischen Handelsregister (Registro delle lmprese) in Mailand, Italien, unter der Nummer10757380158 (REA-Nr. Ml-1403971) eingetragen.4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können4.1 Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird Folgendes mitgeteilt:a) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Matica Technologies AG mit Sitz in München (früher Esslingen am Neckar), Deutschland> ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Matica Technologies AG, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Matica Technologies AG nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der Matica Technologies AG auf dieses Recht hingewiesen werden ( 122a Abs. 2 UmwGi.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG>. Gemäß § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Matica Technologies AG unter deren Geschäftsanschrift Theresienhöhe 30, 80339 München, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Matica Technologies AG gefordert werden muss.b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Matica System S.p.A. mit Sitz in Mailand, Italien> ergeben sich aus Artikel 2503 des italienischen Zivilgesetzbuchs (Codice Civile), der ein Widerspruchsrecht zugunsten der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft vorsieht. Danach können die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, deren Forderungen vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans entstanden sind, gemäß Artikel 2502 Codice Civile ihr Widerspruchsrecht innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Eintragung der Entscheidung, über die Genehmigung der Verschmelzung im Handelsregister von Mailand, Italien, ausüben.4.2 Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird Folgendes mitgeteilt:a) Nach deutschem Recht stehen den Aktionären der Matica Technologies AG im Zusammenhang mit der Verschmelzung folgende Rechte zu: Die im Entwurf des Verschmelzungsplans für das Wirksamwerden der Verschmelzung enthaltene aufschiebende Bedingung, dass die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. März 2015 zu Tagesordnungspunkt 1 beschlossene Kapitalerhöhung durchgeführt ist, ist mit Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 27. März 2015 eingetreten. Die Matica Technologies AG hält damit seit dem 16. September 2015 100% des Grundkapitals der Matica System S.p.A.. Ein Hauptversammlungsbeschluss der Matica Technologies AG ist daher gemäß § 122a Abs. 2 UmwG i,V.m. § 62 Abs. 1 und 2 UmwG nur erforderlich, wenn Aktionäre der Matica Technologies AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Matica Technologies AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Aktionäre sind in einer Bekanntmachung nach § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 62 Abs. 3 Satz 2 und 3 UmwG auf ihr Recht, die Einberufung einer Hauptversammlung nach § 122a Abs. 2 UmwG i.V,m. § 62 Abs. 2 UmwG zu verlangen, hinzuweisen. Das Gesetz sieht für ein solches Minderheitsverlangen keine Frist vor; der Vorstand der Matica Technologies AG kann den Aktionären der Matica Technologies AG jedoch eine Frist für die Geltendmachung eines solchen Verlangens setzen, die mindestens einen Monat betragen muss. Der Vorstand der Matica Technologies AG hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und hat die Frist für die Geltendmachung eines Einberufungsverlangens aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 62 Abs. 2 UmwG auf einen Monat ab der Veröffentlichung der Bekanntmachung nach§ 122a Abs. 2 UmwG l.V.m. § 62 Abs. 3 Satz 2 und 3 UmwG begrenzt. Sollte die Hauptversammlung der Matica Technologies AG über die Verschmelzung beschließen, so können die Aktionäre der Matlca Technologies AG ihre Zustimmung zu der Verschmelzung nach § 122g Abs. 1 UmwG davon abhängig machen, dass die Art und Weise der Mitbestimmung der Arbeitnehmer der übernehmenden Gesellschaft ausdrücklich von ihnen bestätigt wird. Ansprüche auf Barabfindung gemäß § 1221 UmwG bestehen nicht da die Matica Technologies AG als übemehmende Gesellschaft dem deutschen Recht unterliegt. Da die Matica Technologies AG sämtliche Geschäftsanteile an der Matica System S.p.A. hält, enthält der Verschmelzungsplan keine Angaben zu einem Umtauschverhältnis von Anteilen.b) Die Matica System S.p.A. hat keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter, da sämtliche Geschäftsanteile an der Matica System S.p.A. von der Matica Technologies AG gehalten werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten der Ausübung der Rechte von Mlnderheitsgesellschaftern der Matica System S.p.A. nach Italienlschem Recht entfällt daher.4.3 Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für dIe Ausübung der Rechte derGläubiger und der Minderheitsgesellschafter beider an der grenzüberschreitendenVerschmelzung beteiligten Gesellschaften können unter folgender Anschrift kostenloseingeholt werden: hinsichtlich der übernehmenden Gesellschaft bei der MaticaTechnologies AG (z.Hd. Herrn Ralf Erdhütter), Thereslenhöhe 30, 80339 München,Deutschland; hinsichtlich der übertragenden Gesellschaft bei der Matica S.p.A. (z.Hd.Herrn Guido Venegoni), Via Salvo D Acquisto n. 8,22078 Turate (CO), Italien.

2015-10-10:
Die Hauptversammlung vom 27.03.2015 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 5.320.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 05.10.2015 wurde § 4 der Satzung geändert. Neues Grundkapital: 15.403.226,00 EUR.

2015-10-10:
Die Hauptversammlung vom 27.03.2015 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2014/I und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals, sowie die Änderung des § 4a der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.03.2015 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27.03.2020 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.700.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2015/I).

2015-10-16:
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 27.03.2015 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 61.182,00 EUR auf 15.464.408,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 09.10.2015 ist die Satzung in §§ 4 und 4a (Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Grundkapital: 15.464.408,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 27.03.2015 (Genehmigtes Kapital 2015/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 7.638.818,00 EUR.

2015-12-09:
Die Matica System S.p.A. mit dem Sitz in Mailand / Italien ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 27.11.2015 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-02-19:
Prokura geändert, nun: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hausner, Martina, Paradiso, Lugano / Schweiz, *22.11.1968.

2016-09-20:
Die Hauptversammlung vom 29.08.2016 hat die Änderung der §§ 2 und 15 (Teilnahme an der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb digitaler Bildverarbeitungslösungen speziell für, aber nicht beschränkt auf, den Einsatz in Personenidentifikationsanwendungen sowie software- und hardware-technische Betreuung dieser Produkte und erforderlichen Identifikations-Karten-Materialien im In- und Ausland.

2018-11-15:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Müller, Sebastian, Ismaning, *06.12.1974.

2019-02-15:
Zweigniederlassung geändert, nun: Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Berkheim, 73734 Esslingen am Neckar, Geschäftsanschrift: Am Kirchberg 23, 73734 Esslingen am Neckar, OT Berkheim.

2019-04-05:
Prokura erloschen: Hausner, Martina, Paradiso, Lugano / Schweiz, *22.11.1968. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Müller, Sebastian, Ismaning, *06.12.1974.

2019-11-01:
Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.

2020-11-03:
Prokura geändert, nun: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Erdhütter, Ralf, Rechberghausen, *21.05.1959.

2021-02-27:
Bestellt: Vorstand: Erdhütter Genannt Drücker, Ralf, Rechberghausen, *21.05.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-03-16:
Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.

2021-04-02:
Ausgeschieden: Vorstand: Camilleri, Sandro, Lugano / Schweiz, *24.02.1970. Prokura erloschen: Erdhütter, Ralf, Rechberghausen, *21.05.1959; Müller, Sebastian, Ismaning, *06.12.1974.

2022-06-10:
Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Esslingen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Kirchberg 23, 73734 Esslingen. Sitz verlegt nach Esslingen .