2010-05-25: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Dipl.-Kfm. Matzenbach, Hans-Jörg, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Kelkheim, *05.02.1965; Dipl.-Kfm. Sternberg, Frank-Michael Dieter, Steuerberater, Frankfurt am Main, *08.03.1971, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.