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Maurer GmbH

Dreherei, Sondermaschinen, Sachen ✔Sondermaschinen..., Einzelfertigungen, Kleinserien, Nuten
Adresse / Anfahrt
Römerring 7
74821 Mosbach
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2016-05-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es wurden insbesondere die §§ 2 und 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) geändert. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 25.800,00 EUR erhöht. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "HZ Sondermaschinen GmbH", Mosbach (Amtsgericht Mannheim HRB 707651) auf 51.600,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: Der Betrieb einer mechanischen Dreherei sowie die Herstellung und der Handel mit Sondermaschinen und Einzelteilen im Metallbereich und Formenbau sowie sämtliche damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Nicht mehr Geschäftsführer: Maurer, Erwin, Mosbach, *05.04.1939. Bestellt als Geschäftsführer: Schwab, Sabine, geb. Maurer, Haßmersheim, *15.06.1968; Zuhnemer, Harry, Obrigheim, *14.11.1958, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.04.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HZ Sondermaschinen GmbH", Mosbach (Amtsgericht Mannheim HRB 707651) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.