2015-05-15: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.03.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.03.2015 das gesamte Vermögen des von Franz Josef Maurer, *20.01.1955, Neunkirchen, unter der Firma Maurer Feinwerkmechanik e.K. mit Niederlassung in Neunkirchen betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung - zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 3, 126 ff UmwG übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-12-11: Gemäß §§ 161 Abs. 2, 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen: Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.