2007-08-16: MeGeCon Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG., Nalbach (Hubertusstraße 55, 66809 Nalbach, Die Projektierung und Vermarktung von Immobilien.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: MeGeCon Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Nalbach (Amtsgericht Saarbrücken HRB 16433), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-09-04: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2018 mit der MeGeCon Projekt Rehlingen GmbH & Co. KG mit Sitz in Nalbach als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.