2008-06-19: Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2008 hat die Änderung der §§ 4 (Stammkapital), 11 (Beschlußfassung), 16 (Auflösung der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2009-08-28: Die SAB Schaltanlagenbau GmbH mit dem Sitz in Thalheim (Amtsgericht Chemnitz, HRB 22283) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.