2012-09-27: Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Dauer/Geschäftsjahr) beschlossen.
2014-06-03: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.05.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.05.2014 mit der Hermann GmbH mit Sitz in Northeim (Amtsgericht Göttingen HRB 130504) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2014-06-17: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hermann GmbH, Northeim am 06.06.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.