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MediCom Service Center GmbH & Co. KG

Dienstleistungen, Kommunikationsdienst, Ärztinnen und Ärzte..., Telefonservice für Ärztinnen, Terminmanagement, MVZs, Arzthelferin
Adresse / Anfahrt
Werner-von-Siemens-Straße 11
31515 Wunstorf
Kontakt
18 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 18 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-06-24:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Werner-von-Siemens-Str. 11, 31515 Wunstorf. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: MediCom Service Center Verwaltungsgesellschaft mbH, Wunstorf (Amtsgericht Hannover HRB 218400).

2019-08-09:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.05.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 23.05.2019 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Gehrmann, Christiane, Hannover, 18.01.1964 unter der Firma MediCom Service Center e.K. in Wunstorf betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2019-08-19:
Firma geändert, nun: Neue Firma: MediCom Service Center GmbH & Co. KG. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.08.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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