2021-04-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.04.2021. Geschäftsanschrift: Aichner-Schmied-Straße 3, 84364 Bad Birnbach. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Tagespflegestätte, in der Gäste tagsüber von Pflege- und Betreuungskräften aktiviert werden. Der Schwerpunkt der teilstationären Pflege sind die sozialen Kontakte und die gemeinsame Tagesstrukturierung. Älteren Menschen wird es dadurch ermöglicht, weiterhin zu Hause oder bei Angehörigen zu leben. Die Pflegebedürftigen werden meist mit dem hauseigenen Fahrdienst morgens abgeholt und nachmittags nach Hause gebracht. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Plettl, Bettina, Ortenburg, *13.01.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-14: Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 23.11.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.11.2021 das Vermögen der Bettina Plettl Tagespflege e.K. mit dem Sitz in Bad Birnbach (Amtsgericht Landshut HRA 12093) übernommen. Die Ausgliederung wurde heute in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.