2016-01-05: Der mit der Anton Limbach, Inh. Dr. Michaela Limbach-Mertens e. Kfr. mit Niederlassung in Asbach (Amtsgericht Montabaur, HRA 10732) am 09.12.1994 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 22.06.2015 zum 31.12.2015 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.