2011-08-05: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2011 mit Nachtrag vom 04.07.2011. Geschäftsanschrift: Alexanderstr. 2, 75015 Bretten. Gegenstand: Die Entwicklung, Design, Produktion und der Vertrieb von Glasscheiben mit integrierten LED-Elementen inklusive der zugehörigen Hard- und Software sowie die Konstruktion, Bau und Montage von Fassaden, Beratung und Handel. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die ihr förderlich sind oder sein können und nicht gesetzlich verboten sind, insbesondere Patente, Marken, Lizenzen, Vertriebsrechte und andere Gegenstände und Rechte erwerben, nutzen, übertragen und verkaufen, soweit diese mit dem in Absatz 1 genannten Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Meima, Hendrik, Villanueva de la Canada, Madrid/Spanien, *28.04.1961; Probst, Heiko, Bretten, *05.06.1960, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-11-23: Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; geändert wurde insbesondere § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 6 (Vertretung). Gegenstand geändert; nun: Entwicklung, Design, Produktion und Vertrieb von Glasscheiben mit integrierten LED-Elementen inklusive der zugehörigen Hard- und Software sowie Konstruktion, Bau und Montage von Fassaden, Beratung und Handel auf diesem Gebiet. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden.
2017-09-11: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.04.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Media Engineering GmbH", Winnenden (Amtsgericht Stuttgart HRB 748502) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.