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Medic Assist GmbH

Austria Kranichberggasse, Philips HeartStart, Regent..., Defibrillator Status, Defibrillator Status AED, SmartLink
Adresse / Anfahrt
Lise-Meitner-Allee 27
44801 Bochum
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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-01-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2021. Geschäftsanschrift: Friederikastraße 148, 44789 Bochum. Gegenstand des Unternehmens sind die Herstellung und der Vertrieb von medizintechnischen Gerätschaften, anderen elektronischen und technischen Gerätschaften sowie die in diesem Zusammenhang üblichen Nebengeschäfte. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. 91.200,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Clausen, David Georg, Essen, *26.01.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Medic Assist GmbH & Co. KG, Bochum (Amtsgericht Bochum, HRA 6158) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22.12.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.