2008-01-17: Gegenstand: Der An- und Verkauf sowie Vermietung und Verwaltung eigenen Immobilienvermögens sowie die Beteiligung an Kommanditgesellschaften. Kapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. : Geschäftsführer:; 1. Horup, Per, *13.10.1963, Aabenraa/Dänemark; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 04.12.2007 Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im elektronischen Bundesanzeiger..
2008-07-17: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2008 mit Ergänzung vom 10.07.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 17.04.2008 und 10.07.2008 ist die Horup medimaris 2 GmbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 6796 FL) - übertragende Gesellschaft - durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
2008-07-17: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2008 mit Ergänzung vom 10.07.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 17.04.2008 und 10.07.2008 ist die Horup medimaris 2 GmbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 6796 FL) - übertragende Gesellschaft - durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
2018-02-07: Änderung zu Nr. 1: Geburtsdatum berichtigt: Geschäftsführer: Horup, Per, *03.10.1963, Aabenraa/Dänemark; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten. Neue Geschäftsanschrift eingetragen.
2021-07-12: Name der Firma geändert in: medimaris GmbH; Geschäftsführer: 2. Koeppen, Christoph, *22.12.1972, Hamburg; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Horup, Per; Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2021 hat die Änderung von § 1 (Firma, Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2021-11-22: Die Geschäftsanschrift wurde geändert und neu eingetragen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.10.2021 ist der Sitz der Gesellschaft unter Änderung von § 1 (Firma, Sitz) des Gesellschaftsvertrages von Flensburg nach Glücksburg verlegt worden.