Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Medizinisches Versorgungszentrum Westerwald GmbH

Herz-Jesu-Krankenhaus, Fonts-Nutzung, MVZ..., Fachübergreifende Diagnostik, Nuklearmedizinische, Fachabteilungen, Notaufnahme, Interventionelle Radiologie
Adresse / Anfahrt
Südring 8
56428 Dernbach (Westerwald)
Kontakt
16 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 16 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2006-12-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2006. Gegenstand: Der Betrieb eines Medizinischen Versorungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), insbesondere im Rahmen der fachübergreifenden, vertragsärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen und nicht ärztlichen Tätigkeiten unter ärztlicher Leitung. Die durch das MVZ und im MVZ angebotenen Leistungen erfolgen auf der Grundlage eines christlichen Meschenbildes. Leistungen, die den anerkannten christlich-ethischen Grundsätzen widersprechen, dürfen von der Gesellschaft nicht erbracht werden. Der Sitz und die Tätigkeit der Gesellschaft sind eng verbunden mit dem Herz-Jesu-Krankenhaus Dernbach Maria Hilf RLP gGmbH mit Sitz in Dernbach. Die Maria Hilf RLP gGmbH ist in bewusster Erfüllung der Caritas - als eine wesentliche Ausdrucksform der Katholischen Kirche - vor allem den Intentionen der Ordensgründerin der Armen Dienstmägde Jesu Christ - Mutter M. Katharina Kasper - und der Tätigkeit ihrer Schwestern verpflichtet. Die Gesellschaft wird dieser Anbindung und Ausrichtung Rechnung tragen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Disteldorf, Elisabeth, Dernbach, *13.10.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.

2008-04-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Einfügung eines neuen § 2 a (Gemeinnützigkeit) sowie in § 18 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Zweck des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im Bereich der Wohlfahrtspflege im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung. 2.Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), insbesondere im Rahmen der fachübergreifenden, vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen und nicht ärztlichen Tätigkeiten unter ärztlicher Leitung. Die durch das MVZ und im MVZ angebotenen Leistungen erfolgen auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes. Leistungen, die den anerkannten christlich-ethischen Grundsätzen widersprechen, dürfen von der Gesellschaft nicht erbracht werden. Der Sitz und die Tätigkeit der Gesellschaft sind eng verbunden mit dem Herz-Jesu-Krankenhaus Dernbach der Maria Hilf RLP gGmbH mit Sitz in Dernbach. Die Maria Hilf RLP gGmbH ist in bewusster Erfüllung der Caritas - als eine wesentliche Ausdrucksform der Katholischen Kirche - vor allem den Intentionen der Ordensgründerin der Armen Dienstmägde Jesu Christi - Mutter M. Katharina Kasper - und der Tätigkeit ihrer Schwestern verpflichtet. Die Gesellschaft wird dieser Anbindung und Ausrichtung Rechnung tragen. Das Unternehmen wird als Zweckbetrieb im Sinne von § 66 AO geführt.

2009-03-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Neufassung insgesamt beschlossen. Geschäftsanschrift: Südring 8, 56428 Dernbach. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Zweck des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im Bereich der Wohlfahrtspflege im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung. 2.Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), insbesondere im Rahmen der fachübergreifenden, vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen und nicht ärztlichen Tätigkeiten unter ärztlicher Leitung. Die durch das MVZ und im MVZ angebotenen Leistungen erfolgen auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes. Leistungen, die den anerkannten christlich-ethischen Grundsätzen widersprechen, dürfen von der Gesellschaft nicht erbracht werden. Der Sitz und die Tätigkeit der Gesellschaft sind eng verbunden mit dem Herz-Jesu-Krankenhaus Dernbach der Maria Hilf RLP gGmbH mit Sitz in Dernbach. Die Maria Hilf RLP gGmbH ist in bewusster Erfüllung der Caritas - als eine wesentliche Ausdrucksform der Katholischen Kirche - vor allem den Intentionen der Ordensgründerin der Armen Dienstmägde Jesu Christi - Mutter M. Katharina Kasper - und der Tätigkeit ihrer Schwestern verpflichtet. Die Gesellschaft wird dieser Anbindung und Ausrichtung Rechnung tragen.

2009-04-21:
1. Zweck des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im Bereich der Wohlfahrtspflege im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung. 2.Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinnützige Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), insbesondere im Rahmen der fachübergreifenden, vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen und nicht ärztlichen Tätigkeiten unter ärztlicher Leitung. Die durch das MVZ und im MVZ angebotenen Leistungen erfolgen auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes. Leistungen, die den anerkannten christlich-ethischen Grundsätzen widersprechen, dürfen von der Gesellschaft nicht erbracht werden. Der Sitz und die Tätigkeit der Gesellschaft sind eng verbunden mit dem Herz-Jesu-Krankenhaus Dernbach der Maria Hilf RLP gGmbH mit Sitz in Dernbach. Die Maria Hilf RLP gGmbH ist in bewusster Erfüllung der Caritas - als eine wesentliche Ausdrucksform der Katholischen Kirche - vor allem den Intentionen der Ordensgründerin der Armen Dienstmägde Jesu Christi - Mutter M. Katharina Kasper - und der Tätigkeit ihrer Schwestern verpflichtet. Die Gesellschaft wird dieser Anbindung und Ausrichtung Rechnung tragen.

2019-04-23:
Nicht mehr Geschäftsführer: Disteldorf, Elisabeth, Zell/Mosel, *13.10.1967. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Wichels, Reinhard, Hamburg, *02.11.1971, einzelvertretungsberechtigt.

2019-08-29:
Bestellt als Geschäftsführer: Sunderhaus, Manfred Bernhard, Dülmen, *02.02.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter der -Katharina Kasper Holding GmbH; eingetragen beim Amtsgericht Montabaur; HRB 4885, -Katharina Kasper ViaSalus GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Montabaur; HRB 7149, -Katharina Kasper HOSPIZ GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Montabaur; HRB 23931, -Ignatius Lötschert Haus GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Montabaur; HRB 7340, -Medizinisches Versorgungszentrum Mittelmosel GmbH, eingtragen beim Amtsgericht Koblenz; HRB 20101, abzuschließen. Dies gilt nicht für den Bereich des eigenen Dienstvertrages, der Nebenleistungen und der sonst geldwerten Vorteile. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Wichels, Reinhard, Hamburg, *02.11.1971.

2020-07-13:
Bestellt als Geschäftsführer: Raimund, Sabine, Staudt, *25.09.1981, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter der Katharina Kasper ViaSalus GmbH (Amtsgericht Montabaur, HRB 7149) und der Medizinisches Versorgungszentrum Mittelmosel GmbH (Amtsgericht Koblenz, HRB 20101) abzuschließen. Dies gilt nicht für den Bereich des eigenen Dienstvertrages, der Nebenleistungen und der sonst geldwerten Vorteile. Nicht mehr Geschäftsführer: Sunderhaus, Manfred Bernhard, Dülmen, *02.02.1961.

2022-01-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr eine Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zweck des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im Bereich der Wohlfahrtspflege im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinnützige Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), insbesondere im Rahmen der fachübergreifenden, vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen und nicht ärztlichen Tätigkeiten unter ärztlicher Leitung. Die durch das MVZ und im MVZ angebotenen Leistungen erfolgen auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes. Leistungen, die den anerkannten christlich-ethischen Grundsätzen widersprechen, dürfen von der Gesellschaft nicht erbracht werden. Der Sitz und die Tätigkeit der Gesellschaft sind eng verbunden mit dem Herz-Jesu-Krankenhaus Dernbach der Maria Hilf RLP gGmbH mit Sitz in Dernbach. Die Maria Hilf RLP gGmbH ist in bewusster Erfüllung der Caritas - als eine wesentliche Ausdrucksform der Katholischen Kirche - vor allem den Intentionen der Ordensgründerin der Armen Dienstmägde Jesu Christi - Mutter M. Katharina Kasper - und der Tätigkeit ihrer Schwestern verpflichtet. Die Gesellschaft wird dieser Anbindung und Ausrichtung Rechnung tragen. (3) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Darüber hinaus darf die Gesellschaft andere Unternehmen gleicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Eine Beteiligung an anderen Unternehmen ist nur möglich, wenn auch dieses Unternehmen die christlich-ethischen Grundsätze entsprechend beachtet. § 58 Nr. 2 AO bleibt unberührt. (4) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Ferner kann die Gesellschaft auch i.S.d. § 57 Abs. 3 AO planmäßig mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften zusammenwirken. Dies erfolgt insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit den in Anlage [1] benannten steuerbegünstigten Körperschaften durch die dort aufgeführten erbrachten und bezogenen Dienst- und Service-Leistungen, die jeweils einzeln vereinbart werden.

Marketing