2006-04-25: Geschäftsführer:; Markschies, Andreas, *26.09.1967, Malzow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
2008-02-05: Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Quaatz, Eberhard Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2007 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 6 (Gesellschafterbeschlüsse)..
2009-01-21: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Scheideggweg 7, 12277 Berlin Stamm- bzw. Grundkapital: 60.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2008 ist das Stammkapital um 30.000 EUR auf 60.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 3 (Stammkapital), 6 (Gesellschafterbeschlüsse)..
2012-11-07: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Kamenzer Damm 78, 12249 Berlin.
2017-01-06: Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 , § 5 (Gesellschafterversammlung), § 8 (Wahrnehmung der Gesellschafterrechte), § 13 (Verfügung übr Geschäftsanteile), § 16 (Erbfolge) und § 18 (Abfindung).
2020-07-02: Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Kraus, Bärbel
2020-09-22: Änderung zu Nr. 1: zur Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Liewehr, Matthias; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2020, 21.08.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die L & M Consulting- und Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 111193 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2020-09-24: Änderung zu Nr. 3: Geschäftsführer: Markschies, Andreas; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen