2008-03-14: Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Geschäftsführung der Firma Meier Hochbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Schwarzenbek. Kapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der alleinvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist. Vorstand: Geschäftsführer:; 1. Meier, Bastian, *05.05.1978, Schwarzenbek; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.01.2008. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
2011-06-17: Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Geschäftsführung der Firma Meier Hoch + Tiefbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Schwarzenbek Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.06.2011 ist § 2 des Gesellschaftsvertrages (Gegenstand des Unternehmens) geändert worden..
2019-09-10: Name der Firma: Meier Hoch-/Tiefbau GmbH; Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Hamburger Straße 35, 21493 Schwarzenbek; Gegenstand: der Betrieb eines Bauunternehmens für Hochbau und Tiefbau sowie alle einschlägigen Nebengewerke; Kapital: 100.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2019 ist das Stammkapital gegen Einbringung der einzigen Kommanditeinlage an der Meier Hoch + Tiefbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Schwarzenbek (Amtsgericht Lübeck, HRA 5481 HL) von 25.000,00 EUR um 75.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert worden in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) sowie § 3 (Stammkapital).
2020-10-14: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.09.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Meier Bauträger GmbH mit Sitz in Schwarzenbek (Amtsgericht Lübeck, HRB 10033 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.