2018-12-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.04.1955 mit Änderung vom 04.02.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft, Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankenthal (bisher Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 63399) nach Bornich beschlossen. Weiterhin wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neugefasst. Geschäftsanschrift: Am Sportplatz 2, 56348 Bornich. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Verkauf, Montage, Kundendienst an Kälte- und Klimaanlagen sowie Elektroinstallation und Gebäudetechnik. Stammkapital: 102.300,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Melzer, Martin, Patersberg, *08.03.1969, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung des Wohnortes weiterhin Geschäftsführer: Melzer, Axel, Nastätten, *26.08.1962, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-03-21: Einzelprokura: Litz, Christoph Hubert, Prath, *29.03.1973.
2020-07-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.01.2020 mit der Küstermann & Melzer Kälte Klima Lüftung GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 30060) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.