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Mercator Research Center Ruhr (MERCUR) GmbH
45128 EssenDE
1x Adresse:
Huyssenallee 40
45128 Essen
Huyssenallee 40
45128 Essen
mind. 7 Mitarbeiter
9x HR-Bekanntmachungen:
2010-03-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2010. Geschäftsanschrift: Huyssenallee 66-68, 45128 Essen. Gegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch die gezielte Unterstützung der strategischen Kooperation der Ruhr-Universität Bochum, der Technischen Universität Dortmund und der Universität Duisburg-Essen, die sich in der Universitätsallianz Metropole Ruhr (UAMR) zusammengeschlossen haben. Die Unterstützung umfasst zum einen die institutionelle und projektbezogene Zusammenarbeit mehrerer oder aller Universitäten der UAMR, zum anderen den Ausbau verteilter Schwerpunkte innerhalb der UAMR. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem Zwecke der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. (2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch vier Förderlinien verwirklicht: a. die Förderung von Forschungsprojekten, die entweder zu einer intensiveren Kooperation der UAMR-Universitäten führen oder die wissenschaftliche Schwerpunktsetzung einer einzelnen UAMR-Universität ausbauen (Projektförderung), b. die Förderung von interuniversitären Zentren, an denen mindestens zwei UAMR-Universitäten beteiligt sind (Strukturförderung), c. die Förderung von Freisemestern einzelner Hochschullehrer der UAMR-Universitäten (Personenförderung), d. ein strategisches Förderbudget für punktuelle, schnelle Unterstützungsmaßnahmen (Allgemeine Förderung). (3) Die Fördertätigkeit der Gesellschaft wird in dem Förderzeitraum 2010 bis 2014 finanziert durch Zuwendungen der Stiftung Mercator GmbH und Dritter. Im Falle einer positiven Evaluation der Fördertätigkeit der Gesellschaft nach vier Jahren werden sich die zukünftigen Gesellschafter über eine eventuelle Beteiligung an der Weiterfinanzierung verständigen. (4) Zur unmittelbaren Erfüllung des Gesellschaftszwecks kann sich die Gesellschaft natürlicher Personen oder Körperschaften als Hilfspersonen im Sinne von § 47 Abs. 1 S. 2 AO bedienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen einzelner Fördermaßnahmen mit anderen Geldgebern und Projektpartnern zusammenzuarbeiten, sofern dies zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks sinnvoll ist. (5) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prof. Dr. Schulze, Winfried, Bochum, *13.10.1942.
2010-05-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2010 hat beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Zweck, Gegenstand, Gemeinnützigkeit) und § 9 (Wisschenschaftlicher Beirat) zu ändern. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch die gezielte Unterstützung der strategischen Kooperation der Ruhr-Universität Bochum, der Technischen Universität Dortmund und der Universität Duisburg-Essen, die sich in der Universitätsallianz Metropole Ruhr (UAMR) zusammengeschlossen haben. Die Unterstützung umfasst zum einen die institutionelle und projektbezogene Zusammenarbeit mehrerer oder aller Universitäten der UAMR, zum anderen den Ausbau verteilter Schwerpunkte innerhalb der UAMR. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem Zwecke der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann die von ihr verfolgten Zwecke auch in der Weise erfüllen, dass sie anderen gemeinnützigen Einrichtungen Mittel zuwendet. Die Gesellschaft ist berechtigt, Mittel für die Durchführung der Aufgaben der Gesellschaft zu sammeln, und zwar insbesondere als Spenden, Zuschüsse und Zustiftungen, sowie Mittel für andere Körperschaften zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu beschaffen (§ 58 Nr. 1 AO). Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch vier Förderlinien verwirklicht: a. die Förderung von Forschungsprojekten, die entweder zu einer intensiveren Ko-operation der UAMR-Universitäten führen oder die wissenschaftliche Schwerpunkt-setzung einer einzelnen UAMR-Universität ausbauen (Projektförderung), b. die Förderung von interuniversitären Zentren, an denen mindestens zwei UAMR-Universitäten beteiligt sind (Strukturförderung), c. die Förderung von Freisemestern einzelner Hochschullehrer der UAMR-Universitäten (Personenförderung), d. ein strategisches Förderbudget für punktuelle, schnelle Unterstützungsmaßnah-men (Anschubförderung). Die Fördertätigkeit der Gesellschaft wird in dem Förderzeitraum 2010 bis 2014 finanziert durch Zuwendungen der Stiftung Mercator GmbH und Dritter. Im Falle einer positiven Evaluation der Fördertätigkeit der Gesellschaft nach vier Jahren werden sich die zukünftigen Gesellschafter über eine eventuelle Beteiligung an der Weiterfinanzierung verständigen. Zur unmittelbaren Erfüllung des Gesellschaftszwecks kann sich die Gesellschaft natürlicher Personen oder Körperschaften als Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen einzelner Fördermaßnahmen mit anderen Geldgebern und Projektpartnern zusammenzuarbeiten, sofern dies zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks sinnvoll ist. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körper-schaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
2012-09-28:
Die Gesellschafterversammlung hat am 14.09.2012 beschlossen, den Unternehmensgegenstand und den Gesellschaftsvertrag in §§ 2 (Zweck, Gegenstand, Gemeinnützigkeit), 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile), 5 (Gesellschafterversammlungen), 6 (Gesellschafterbeschlüsse), 8 (Ausscheiden aus der Gesellschaft) und 9 (Wissenschaftlicher Beirat) zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem Zwecke der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die gezielte Unterstützung der strategischen Kooperation der Ruhr-Universität Bochum, der Technischen Universität Dortmund und der Universität Duisburg-Essen, die sich in der Universitätsallianz Metropole Ruhr (UAMR) zusammengeschlossen haben. Die Unterstützung umfasst zum einen die institutionelle und projektbezogene Zusammenarbeit mehrerer oder aller Universitäten der UAMR, zum anderen den Ausbau verteilter Schwerpunkte innerhalb der UAMR. Diese Unterstützung besteht insbesondere aus Maßnahmen zur wissenschaftlichen Projekt-, Struktur-, Personen- und Anschubförderung ("Förderlinien"). Zweck der Gesellschaft ist es auch, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts zu beschaffen (§ 58 Nr. 1 AO) und ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuzuwenden (§ 58 Nr. 2 AO). Zur unmittelbaren Erfüllung des Gesellschaftszwecks kann sich die Gesellschaft natürlicher Personen oder Körperschaften als Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen einzelner Fördermaßnahmen mit anderen Geldgebern und Projektpartnern zusammenzuarbeiten, sofern dies zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks sinnvoll ist. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
2013-10-11:
Die Gesellschafterversammlung hat am 30.09.2013 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in §§ 3 (Stammkapital), 5 (Gesellschafterversammlungen), 6 (Gesellschafterbeschlüsse), 7 (Verfügungen über Geschäftsanteile) und 9 (Wissenschaftlicher Beirat) zu ändern.
2017-05-16:
Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Friedrich, Gunter, Dortmund, *30.01.1973.
2017-11-23:
Nach Änderung nunmehr Geschäftsanschrift: Huyssenallee 52-56, 45128 Essen.
2020-01-14:
Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. Schulze, Winfried, Bochum, *13.10.1942.
2021-01-05:
Die Gesellschafterversammlung hat am 26.10.2020 beschlossen, den Unternehmensgegenstand zu ändern und den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem Zwecke der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. (2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die gezielte Unterstützung der strategischen Kooperation der Ruhr-Universität Bochum, der Technischen Universität Dortmund und der Universität Duisburg-Essen, die sich in der Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr) zusammengeschlossen haben. Die Unterstützung umfasst zum einen die institutionelle und projektbezogene Zusammenarbeit mehrerer oder aller Universitäten der UA Ruhr, zum anderen den Auf- und Ausbau von Schwerpunkten innerhalb der UA Ruhr und die Förderung von Vorhaben in der Forschung. (3) Zweck der Gesellschaft ist es auch, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts zu beschaffen (§ 58 Nr. 1 AO) und ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuzuwenden (§ 58 Nr. 2 AO). (4) Zur unmittelbaren Erfüllung des Gesellschaftszwecks kann sich die Gesellschaft natürlicher Personen oder Körperschaften als Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen einzelner Fördermaßnahmen mit anderen Geldgebern und Projektpartnern zusammenzuarbeiten, sofern dies zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks sinnvoll ist. (5) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten.
2022-02-01:
Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Piduhn, Markus, Mülheim an der Ruhr, *27.03.1970. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Friedrich, Gunter, Dortmund, *30.01.1973.
2010-03-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2010. Geschäftsanschrift: Huyssenallee 66-68, 45128 Essen. Gegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch die gezielte Unterstützung der strategischen Kooperation der Ruhr-Universität Bochum, der Technischen Universität Dortmund und der Universität Duisburg-Essen, die sich in der Universitätsallianz Metropole Ruhr (UAMR) zusammengeschlossen haben. Die Unterstützung umfasst zum einen die institutionelle und projektbezogene Zusammenarbeit mehrerer oder aller Universitäten der UAMR, zum anderen den Ausbau verteilter Schwerpunkte innerhalb der UAMR. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem Zwecke der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. (2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch vier Förderlinien verwirklicht: a. die Förderung von Forschungsprojekten, die entweder zu einer intensiveren Kooperation der UAMR-Universitäten führen oder die wissenschaftliche Schwerpunktsetzung einer einzelnen UAMR-Universität ausbauen (Projektförderung), b. die Förderung von interuniversitären Zentren, an denen mindestens zwei UAMR-Universitäten beteiligt sind (Strukturförderung), c. die Förderung von Freisemestern einzelner Hochschullehrer der UAMR-Universitäten (Personenförderung), d. ein strategisches Förderbudget für punktuelle, schnelle Unterstützungsmaßnahmen (Allgemeine Förderung). (3) Die Fördertätigkeit der Gesellschaft wird in dem Förderzeitraum 2010 bis 2014 finanziert durch Zuwendungen der Stiftung Mercator GmbH und Dritter. Im Falle einer positiven Evaluation der Fördertätigkeit der Gesellschaft nach vier Jahren werden sich die zukünftigen Gesellschafter über eine eventuelle Beteiligung an der Weiterfinanzierung verständigen. (4) Zur unmittelbaren Erfüllung des Gesellschaftszwecks kann sich die Gesellschaft natürlicher Personen oder Körperschaften als Hilfspersonen im Sinne von § 47 Abs. 1 S. 2 AO bedienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen einzelner Fördermaßnahmen mit anderen Geldgebern und Projektpartnern zusammenzuarbeiten, sofern dies zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks sinnvoll ist. (5) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (6) Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prof. Dr. Schulze, Winfried, Bochum, *13.10.1942.
2010-05-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2010 hat beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Zweck, Gegenstand, Gemeinnützigkeit) und § 9 (Wisschenschaftlicher Beirat) zu ändern. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch die gezielte Unterstützung der strategischen Kooperation der Ruhr-Universität Bochum, der Technischen Universität Dortmund und der Universität Duisburg-Essen, die sich in der Universitätsallianz Metropole Ruhr (UAMR) zusammengeschlossen haben. Die Unterstützung umfasst zum einen die institutionelle und projektbezogene Zusammenarbeit mehrerer oder aller Universitäten der UAMR, zum anderen den Ausbau verteilter Schwerpunkte innerhalb der UAMR. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem Zwecke der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann die von ihr verfolgten Zwecke auch in der Weise erfüllen, dass sie anderen gemeinnützigen Einrichtungen Mittel zuwendet. Die Gesellschaft ist berechtigt, Mittel für die Durchführung der Aufgaben der Gesellschaft zu sammeln, und zwar insbesondere als Spenden, Zuschüsse und Zustiftungen, sowie Mittel für andere Körperschaften zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke dieser Körperschaften zu beschaffen (§ 58 Nr. 1 AO). Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch vier Förderlinien verwirklicht: a. die Förderung von Forschungsprojekten, die entweder zu einer intensiveren Ko-operation der UAMR-Universitäten führen oder die wissenschaftliche Schwerpunkt-setzung einer einzelnen UAMR-Universität ausbauen (Projektförderung), b. die Förderung von interuniversitären Zentren, an denen mindestens zwei UAMR-Universitäten beteiligt sind (Strukturförderung), c. die Förderung von Freisemestern einzelner Hochschullehrer der UAMR-Universitäten (Personenförderung), d. ein strategisches Förderbudget für punktuelle, schnelle Unterstützungsmaßnah-men (Anschubförderung). Die Fördertätigkeit der Gesellschaft wird in dem Förderzeitraum 2010 bis 2014 finanziert durch Zuwendungen der Stiftung Mercator GmbH und Dritter. Im Falle einer positiven Evaluation der Fördertätigkeit der Gesellschaft nach vier Jahren werden sich die zukünftigen Gesellschafter über eine eventuelle Beteiligung an der Weiterfinanzierung verständigen. Zur unmittelbaren Erfüllung des Gesellschaftszwecks kann sich die Gesellschaft natürlicher Personen oder Körperschaften als Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen einzelner Fördermaßnahmen mit anderen Geldgebern und Projektpartnern zusammenzuarbeiten, sofern dies zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks sinnvoll ist. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körper-schaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
2012-09-28:
Die Gesellschafterversammlung hat am 14.09.2012 beschlossen, den Unternehmensgegenstand und den Gesellschaftsvertrag in §§ 2 (Zweck, Gegenstand, Gemeinnützigkeit), 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile), 5 (Gesellschafterversammlungen), 6 (Gesellschafterbeschlüsse), 8 (Ausscheiden aus der Gesellschaft) und 9 (Wissenschaftlicher Beirat) zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem Zwecke der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die gezielte Unterstützung der strategischen Kooperation der Ruhr-Universität Bochum, der Technischen Universität Dortmund und der Universität Duisburg-Essen, die sich in der Universitätsallianz Metropole Ruhr (UAMR) zusammengeschlossen haben. Die Unterstützung umfasst zum einen die institutionelle und projektbezogene Zusammenarbeit mehrerer oder aller Universitäten der UAMR, zum anderen den Ausbau verteilter Schwerpunkte innerhalb der UAMR. Diese Unterstützung besteht insbesondere aus Maßnahmen zur wissenschaftlichen Projekt-, Struktur-, Personen- und Anschubförderung ("Förderlinien"). Zweck der Gesellschaft ist es auch, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts zu beschaffen (§ 58 Nr. 1 AO) und ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuzuwenden (§ 58 Nr. 2 AO). Zur unmittelbaren Erfüllung des Gesellschaftszwecks kann sich die Gesellschaft natürlicher Personen oder Körperschaften als Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen einzelner Fördermaßnahmen mit anderen Geldgebern und Projektpartnern zusammenzuarbeiten, sofern dies zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks sinnvoll ist. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
2013-10-11:
Die Gesellschafterversammlung hat am 30.09.2013 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in §§ 3 (Stammkapital), 5 (Gesellschafterversammlungen), 6 (Gesellschafterbeschlüsse), 7 (Verfügungen über Geschäftsanteile) und 9 (Wissenschaftlicher Beirat) zu ändern.
2017-05-16:
Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Friedrich, Gunter, Dortmund, *30.01.1973.
2017-11-23:
Nach Änderung nunmehr Geschäftsanschrift: Huyssenallee 52-56, 45128 Essen.
2020-01-14:
Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. Schulze, Winfried, Bochum, *13.10.1942.
2021-01-05:
Die Gesellschafterversammlung hat am 26.10.2020 beschlossen, den Unternehmensgegenstand zu ändern und den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem Zwecke der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. (2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die gezielte Unterstützung der strategischen Kooperation der Ruhr-Universität Bochum, der Technischen Universität Dortmund und der Universität Duisburg-Essen, die sich in der Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr) zusammengeschlossen haben. Die Unterstützung umfasst zum einen die institutionelle und projektbezogene Zusammenarbeit mehrerer oder aller Universitäten der UA Ruhr, zum anderen den Auf- und Ausbau von Schwerpunkten innerhalb der UA Ruhr und die Förderung von Vorhaben in der Forschung. (3) Zweck der Gesellschaft ist es auch, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts zu beschaffen (§ 58 Nr. 1 AO) und ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuzuwenden (§ 58 Nr. 2 AO). (4) Zur unmittelbaren Erfüllung des Gesellschaftszwecks kann sich die Gesellschaft natürlicher Personen oder Körperschaften als Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen einzelner Fördermaßnahmen mit anderen Geldgebern und Projektpartnern zusammenzuarbeiten, sofern dies zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks sinnvoll ist. (5) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten.
2022-02-01:
Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Piduhn, Markus, Mülheim an der Ruhr, *27.03.1970. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Friedrich, Gunter, Dortmund, *30.01.1973.