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Meridian Deutschland GmbH & Co. KG

Unternehmensberatung, Direktvertriebe, Direktvertrieb..., Vorhandenen, Managementberatung, Verhandlungssteuerung, Branchenkenntnisse, Würdigung, Anreiz-/Vergütungssystems
Adresse / Anfahrt
Mannheimer Straße 169
55543 Bad Kreuznach
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-05-07:
(Die bundesweite Unternehmensberatung, die Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen, Personalberatung, Personalmanagementberatung, Personalwerbung, Personalauswahl mit Hilfe von psychologischen Eignungstests, Vermittlung von Zeitarbeitskräften, Planung, Gestaltung und Realisierung von Arbeitgeber-Marketing-Strategien. Genehmigungspflichtige Geschäfte im Rahmen des § 34 c GewO und des KWG werden nicht getätigt.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mannheimer Straße 169, 55543 Bad Kreuznach. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist stets einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine Vertretungsorgane sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Persönlich haftender Gesellschafter: Meridian Deutschland Verwaltungs GmbH, Bad Kreuznach (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 20732), gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.

2009-09-18:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 12.08.2009 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Dr.Ossig, Karlheinz Jürgen, Bad Kreuznach, * 22.09.1940 unter der Firma Meridian Deutschland Inhaber Dr. Karlheinz Ossig e. Kfm. in Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach HRA 20268) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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