2016-03-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2016. Geschäftsanschrift: Schopenstehl 15, 20095 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist a) die Entwicklung gewerblich und wohnwirtschaftlich genutzter Immobilienprojekte (Neubau, Umnutzung und Modernisierung) für eigene und für fremde Rechnung, b) das Asset Management für Eigentümer gewerblich und wohnwirtschaftlich genutzter Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte, c) die Beratung von Immobilieneigentümern und -investoren insbesondere bei Bestandsanalysen, Ideenfindung, Konzeption, Umsetzung, Finanzierung, Vermietung und Verkauf, d) die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Gesellschaftsbeteiligungen, Mietern und Finanzierungen aller Art, e) Finanzgeschäfte aller Art und das Investieren von Capital, sowie dies keine erlaubnispflichtige Tätigkeit darstellt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Hoffmann, André L., Hamburg, *16.10.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-12-20: Änderung zur Geschäftsanschrift: Kleine Reichenstraße 1, 20457 Hamburg.
2020-12-06: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Merlin Real Estate 1 GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 142487) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-04-21: Änderung zur Geschäftsanschrift: Grottenstraße 21, 22605 Hamburg.