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Metac Medien Verlags GmbH

Marke, Sonstiges
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Waldstraße 226
63071 Offenbach am Main
1x Adresse:

Postfach 100263
63071 Offenbach am Main


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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2012-04-02:
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Waldstraße 226, 63071 Offenbach am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Kühnlein, Thomas, Dietzenbach, *25.04.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Kühnlein, Thomas, Dietzenbach, *25.04.1966.

2014-12-01:
Der mit der Pressehaus Bintz Verlag GmbH & Co. KG mit Sitz in Offenbach am Main (HRA 6344) am 27.07.1997 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 21.10.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2014 hat der Änderung zugestimmt.

2014-12-16:
Der mit der Pressehaus Bintz Verlag GmbH & Co. KG mit Sitz in Offenbach am Main (HRA 6344) am 27.08.1997 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 21.10.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2014 hat der Änderung zugestimmt.

2018-05-14:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Aul, Burghard Manfred, Hanau, *01.09.1960; Haschka, Judith Britte, Hanau, *16.05.1963; Pflüger, Achim, Appenheim, *02.11.1961.

2019-07-26:
Prokura erloschen: Pflüger, Achim, Appenheim, *02.11.1961.

2019-08-29:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Pressehaus Bintz Verlag GmbH & Co. KG mit Sitz in Offenbach am Main verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.