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Metafina GmbH

Finanzdienstleistungen, Fondanteile des Mori, Kaufangebot für Fondanteile..., WpHG, Wertpapiere, Kaufangebot für Fondsanteile, Mori Eastern
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Blumenau 44
22089 Hamburg
1x Adresse:

Bramfelder Straße 110b
22305 Hamburg


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mind. 1 Mitarbeiter
Gründung 2017
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-08-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2016 mit Änderung vom 18.08.2016. Geschäftsanschrift: Blumenau 44, 22089 Hamburg. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften, insbesondere Kapitalgesellschaften. Stammkapital: 800.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Eckert, Andreas Sebastian, Hamburg, *20.01.1981, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-09-09:
Das Geburtsdatum lautet richtig: Geschäftsführer: Eckert, Andreas Sebastian, Hamburg, *30.01.1981, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-05-08:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Schillingsfürst GmbH mit Sitz in Gadebusch verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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