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Metall- und Systemtechnik METSYSTEC GmbH

Datenverarbeitung, Zeichnungsteilen, Metallbearbeitung..., SSL or TLS
Adresse / Anfahrt
Stiller Berg 25
98587 Steinbach-Hallenberg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-10-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2008, zuletzt geändert am 20.09.2008. Gegenstand des Unternehmens: die Entwicklung, Konstruktion sowie die Herstellung und der Vertrieb von Magnetsystemen, Maschinenbaugruppen sowie CNC-Fräs- und Drehteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Endter, Knut, Steinbach-Hallenberg, *11.06.1964; Holland-Nell, Falk, Steinbach-Hallenberg, *07.04.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Metall- und Systemtechnik Metsytec GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Steinbach-Hallenberg (Amtsgericht Jena HRA 301288) aufgrund Umwandlungsbeschluss vom 19.08.2008. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-08-30:
Die METSYSTEC Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Steinbach-Hallenberg (Amtsgericht Jena HRB 305435) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.