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Metallbau Albert GmbH & Co. KG

Anfertigungen im Metall, Seit der Firmengründung, Verbraucheranforderungen..., Stralsbach Seit, Landmaschinen, Stahlbau, TrackingCookies
Adresse / Anfahrt
Silberdistelweg 2
97705 Burkardroth
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-04:
(Betrieb eines Metall- und Stahlbauunternehmens und das Erwerben, Haben, Halten und Verwalten von Vermögen, insbesondere der Beteiligung an der Gesellschaft Metallbau Albert Verwaltung GmbH, sowie das Tätigen aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Silberdistelweg 2, 97705 Burkardroth-Stralsbach. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Metallbau Albert Verwaltung GmbH, Burkardroth (Amtsgericht Schweinfurt HRB 8407).

2020-12-24:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 17.12.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 und Zustimmung des Inhabers vom 17.12.2020 das unter der Firma Metallbau Albert Inh. Thomas Albert e.K. mit Niederlassung in Burkardroth betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Albert, Thomas, Burkardroth-Stralsbach, *01.10.1974 mit allen Aktiva und Passiva, mit Ausnahme der ausdrücklich im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 17.12.2020 (URNr. 2834/2020 Notar Dr. Roßmann, Münnerstadt) bezeichneten Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.