2009-04-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.02.2009. Geschäftsanschrift: Raiffeisenstr. 12, 48734 Reken. Gegenstand: Metallbaubetrieb sowie Lohnanfertigungen für Baugruppen aus der Höhenzugangstechnik sowie artverwandte Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bruns, Günter, Reken, *17.01.1949; Bruns, Björn, Reken, *31.12.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-06-01: Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 7 (Verfügung über Geschäftsanteile) und § 11 (Abfindung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung von Stahlkomponenten und Systemen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bruns, Björn, Reken, *31.12.1976. Bestellt zum Geschäftsführer: Dünne, Heinrich, Ahaus, *29.03.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-10-05: Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 im Wege des Formwechsels in die Metallbau Bruns GmbH & Co. KG mit Sitz in Reken (Amtsgericht Coesfeld HR A 7242 ) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.