2014-08-12: (Metallbau und die Verarbeitung von Metallen aller Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Industriepark 64, 56593 Horhausen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Kaul Verwaltungs GmbH, Horhausen (Amtsgericht Montabaur HRB 24187), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-08-13: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.08.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2014 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Kaul, Frank, Horhausen, *07.01.1965 unter der Firma Metallbau Frank Kaul e.K. in Horhausen (Amtsgericht Montabaur HRA 21569) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.