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Metallbau Ott Grundstücksverwaltungs-GmbH

Glasarbeiten, Schweißfachtechniker, Schweißtechniken..., St-Nrummer, Wirkungskreis, Ausführungsklasse, BALCO, Balkonspezialisten, DARWINEUM
Adresse / Anfahrt
Eikboomstraße 12
18209 Bad Doberan
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2015-01-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2014. Geschäftsanschrift: Eickboomstraße 12, 18209 Bad Doberan . Gegenstand: Herstellung und Montage von Metallerzeugnissen sowie Vertrieb von Metallprodukten, Konstruktions- und Planungsleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Ott, Henryk, Glashagen, *21.11.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-12-02:
Einzelprokura: Jakubzyk, Julian, Rostock, *15.01.1990.

2019-06-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Metallbau Ott Grundstücksverwaltungs-GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung und Montage von Metallerzeugnissen sowie Vertrieb von Metallprodukten, Konstruktions- und Planungsleistungen; Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Halten und die Verwaltung von Komplementärbeteiligungen sowie die Erbringung von Geschäftsführerleistungen an dieselbe.

2019-09-25:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 im Wege des Formwechsels in die Metallbau Ott Grundstücksverwaltungs UG (haftungsbeschränkt & Co. KG mit Sitz in Bad Doberan (Amtsgericht Rostock HRA 4522) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 25.09.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.