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Metallrecycling Veit GmbH

Dienstleistungen für Unternehmen
Adresse / Anfahrt
Im Gewerbepark 1
07646 Bollberg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2007-07-18:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lenhart, Alfons, Brand-Erbisdorf, *11.09.1963. Bestellt: Geschäftsführer: Weper, Martin, Ratingen, *15.09.1967; Wiest, Norman, Magdeburg, *17.07.1974. Prokura erloschen: Korten, Markus-Oliver, *19.09.1967.

2009-11-18:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wiest, Norman, Magdeburg, *17.07.1974.

2009-12-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2009 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Bollberg. Geschäftsanschrift: Im Gewerbepark 1, 07646 Bollberg. Neuer Gegenstand: sind die Entsorgung und Vermarktung sowie Aufbereitung und Produktion von Schrott, Eisen und Buntmetallen sowie Abbruch und Entsorgungsdienstleistungen, Transporttätigkeiten aller Art und Aufbereitung von Wertstoffen.

2010-07-28:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Weper, Martin, Ratingen, *15.09.1967. Bestellt: Geschäftsführer: Henn, Hans-Walter, Aalen, *26.04.1959, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-05-10:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Herrlich, Jens, Bannewitz, *22.12.1983.

2020-02-24:
Prokura erloschen: Herrlich, Jens, Bannewitz, *22.12.1983.

2020-08-18:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2020 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der TSR Recycling GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Lünen verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-09-23:
Die Verschmelzung wurde am 18.09.2020 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen .