2015-07-16: Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Katharina Metzger GmbH, Dortmund , mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Metzger GmbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 5909).
2015-07-21: Firma geändert: Metzger Beteiligungs GmbH & Co. KG.
2015-07-31: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.07.2015 mit der Metzger GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 5909) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-09-29: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplans vom 20.07.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage ihr Vermögen im Wege der Ausgliederung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf die dadurch neu gegründete Metzger Holding GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 27635) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.