2020-03-27: Die Generalversammlung vom 05.11.2019 hat die Änderung der Satzung beschlossen. § 24 Abs. 5 wurde ersatzlos gestrichen, § 40 dahingehend geändert, dass keine Nachschusspflicht mehr besteht . Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.