2007-01-16: Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma ,Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Villmar , 2 (Gegenstand des Unternehmens) , 3 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 3.506,22 EUR beschlossen. Neue Firma: Meuser Optik GmbH. Neuer Sitz: Villmar. Neuer Gegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von optischen Geräten, insbesondere optischen Linsen und Objektiven und ähnlichen Erzeugnissen. Neues Stammkapital: 80.200,00 EUR. Personenbezogene Daten geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Meuser, Carsten, Runkel, *05.10.1976; Meuser, Torsten, Villmar, *25.03.1979; Staudt, Adelheid, geb. Meuser, Weinbach.
2010-01-18: Geschäftsanschrift: Fürfurter Str.105, 65606 Villmar-Aumenau. Bestellt als Geschäftsführer: Meuser, Carsten, Runkel, *05.10.1976; Meuser, Torsten, Villmar-Aumenau, *25.03.1979, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Meuser, Carsten, Runkel, *05.10.1976; Meuser, Torsten, Villmar, *25.03.1979.
2013-10-02: Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 16 (Vererbung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
2022-07-21: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der INDiVi optics GmbH mit dem Sitz in Villmar (Amtsgericht Limburg a.d. Lahn, HRB 6046) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.