2016-08-02: Münden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.06.2016. Geschäftsanschrift: Bebelstraße 18, 34346 Hann. Münden. Gegenstand: Ausführung von Elektroinstallationen und Einzelhandel mit Elektroartikeln aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Meyer, Ingo, Hann. Münden, *04.04.1975; Meyer, Peter, Hann. Münden, *30.12.1983, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-09-23: Münden. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2016 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Ingo Meyer Elektrotechnik e.K. mit Sitz in Hann. Münden im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 1.000,00 und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2016 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2016 das Vermögens der Ingo Meyer Elektrotechnik e.K. mit Sitz in Hann Münden als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2016-09-30: Münden. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.09.2016 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-09-27: Münden. Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 beschlossen.