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Meyer Potz GmbH

Einzelhandel, Exklusivität, Anspruch an Beratungsleistung..., Aufgaben Selbstständiges, Auftreten Hohe Eigenmotivation, Ausstrahlung Ausgeprägtes, Brunello Cucinelli, DOB kundenorientiertes Handeln
Adresse / Anfahrt
Luegplatz 6
40545 Düsseldorf
Kontakt
18 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 18 Mitarbeiter
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2015-02-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2014 hat die Sitzverlegung von Hamm (bisher Amtsgericht Hamm HRB 5626) nach Düsseldorf und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen, ferner eine Änderung in § 1 und damit der Firma (bisher "MP Fashion GmbH"). Geschäftsanschrift: Luegplatz 6, 40545 Düsseldorf. Gegenstand: Der Einzelhandel mit Textilien aller Art und Accessoires. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Nach Änderung des Wohnsitzes nunmehr Geschäftsführer: Meyer, Michael, Düsseldorf, *14.07.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-07-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der MP Resort GmbH, Hamm beschlossen. 50.000,00 EUR.

2015-08-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme der Michael Meyer e.K. mit Sitz in Düsseldorf im Wege der Ausgliederung beschlossen. 100.000,00 EUR.

2015-08-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2015 mit der MP Resort GmbH mit Sitz in Hamm verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-08-06:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.07.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 10.07.2015 das von dem Einzelkaufmann Meyer, Michael, Düsseldorf, unter der Firma Michael Meyer e.K. in Düsseldorf betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-08-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2015 mit der Meyer Potz Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm, HRB 2742) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-09-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme der Michael Meyer e.K. mit Sitz in Düsseldorf im Wege der Ausgliederung beschlossen.

2015-09-21:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.07.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 10.07.2015 das von dem Einzelkaufmann Meyer, Michael, Düsseldorf, unter der Firma Michael Meyer e.K. in Düsseldorf betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

2015-10-06:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Michael Meyer e.K., richtig: Amtsgericht Düsseldorf HRA 23482) wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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