2011-08-12: Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) sowie § 2 (Unternehmensgegenstand) und insgesamt eine Neufassung der Satzung beschlossen. Firma geändert in Neue Firma: ACRIBA Restrukturierung · Nachfolge · Krisenberatung von Unternehmen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die · Restrukturierung · Nachfolge · Krisenberatung von Unternehmen; Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2011-09-08: Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: ACRIBA Umstrukturierung · Nachfolge · Krisenberatung von Unternehmen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die · Umstrukturierung · Nachfolge · Krisenberatung von Unternehmen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
2014-02-27: Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Kaufmann Meyerink, Dietmar Franz, Coesfeld, *28.09.1953. Von Amts wegen eingetragen entsprechend § 67 Abs. 2 BGB: Geschäftsführer: Meyerink, Mechtild Hedwig Elisabeth, Borken, *15.10.1954.
2014-06-17: Bestellt zum Geschäftsführer: Geller, André, Rhede, *18.03.1970, einzelvertretungsberechtigt. Von Amts wegen ausgetragen als Geschäftsführer: Meyerink, Mechtild Hedwig Elisabeth, Borken, *15.10.1954.
2014-09-19: Die Gesellschafterversammlung vom 04.09.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 1, 2, 4 und mit ihr die Änderung der Firma, die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 46.000 EUR beschlossen. Neue Firma: Meyerink & Geller GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO, insbesondere (1.) betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, (2.) Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. 2. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 StBerG i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 WPO, § 34 StBerG). 46.000,00 EUR.
2021-06-02: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.04.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.04.2021 mit der FP Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Borken (Amtsgericht Coesfeld, HRA 9162) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-06-08: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FP Meyerink & Geller GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft am 02.06.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.