2014-07-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2014. Gegenstand des Unternehmens: Kabelzerlegung, Recycling von Metallen und Kunststoffen und Handel mit Metallen, Kunststoffen und Maschinen in diesem Bereich sowie Erzeugung erneuerbarer Energien, z.B. mittels Photovoltaikanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Girstenbrei, Wolfgang, Blindheim, *22.03.1986, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Girstenbrei, Marianne, Blindheim, *07.12.1953; Michael, Girstenbrei, Blindheim, *16.08.1949.
2019-08-03: Die Kabelverwertung Michael Girstenbrei GmbH mit dem Sitz in Blindheim ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.