2006-08-10: Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2006 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Michael Mayer Autohaus GmbH. Die Michael Mayer Autohaus GmbH mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 10722) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-30: Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Westerndorfer Str. 70, 83024 Rosenheim.