2010-08-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.06.2010. Geschäftsanschrift: Aachstraße 30 a, 88690 Uhldingen-Mühlhofen. Gegenstand: Die Durchführung von Arbeiten im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus sowie der Baumpflege. Dazu gehören Planung und Entwurf von Neuanlagen sowie von Umgestaltungen. Ebenfalls gehört dazu der Handel von Artikeln, die im gärtnerischen Umfeld Verwendung finden (insbes. gehören dazu: Pflanzen, Sämereien, Dünge- sowie Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie Gartengeräte, Gartenmöbel und Kunstgegenstände sowie versch. Accessoires). Ebenfalls gehört dazu die Schulung von Kunden, allgemeine gärtnerische Beratung sowie die Planung und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Trautmann, Michael, Uhldingen-Mühlhofen, *27.01.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs "Michael Trautmann" als Ganzes mit den zugehörigen Aktiva und Passiva sowie allen Rechten und Pflichten aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Trautmann Garten- u. Landschaftsbau GmbH", Uhldingen-Mühlhofen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 581502) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 07.06.2010 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.