2020-09-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2020 mit Änderung vom 24.09.2020. Geschäftsanschrift: Zollenreuter Straße 22, 88326 Aulendorf. Gegenstand: a) ungebundener Versicherungsvermittler gemäß § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung. b) die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen gemäß § 34c Gewerbeordnung. c) Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Nr. 1 und 2 Gewerbeordnung. d) Die Vermittlung und die Beratung über Finanzanlagen nach § 34f Gewerbeordnung sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Hierzu gehört insbesondere die Beratung und Vermittlung von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen sowie Anteilen an geschlossenen Fonds einer Kommanditgesellschaft. Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Michalski, Ralf Willy, Aulendorf, *15.08.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Michalski, Ralf Willy, Aulendorf, *15.08.1972 als Inhaber der Firma "Michalski Finanzberatung e.K.", Aulendorf (Amtsgericht Ulm HRA 726659) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 29.06.2020 mit Änderung vom 24.09.2020. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-12-21: Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen.