2015-10-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.03.2014 mit Nachtrag vom 24.03.2014. Die Gesellschafterversammlung vom 02.10.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Absatz I Ziffer 2 beschlossen. Der Sitz ist von Neuenbürg (Amtsgericht Mannheim HRB 719304) nach Kornwestheim verlegt. Neue Geschäftsanschrift: Remsstraße 2, 70806 Kornwestheim. Gegenstand: Maschinen- und Anlagenbau für die Teilereinigung und die Teilebeschichtung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Pütz, Stefan Johannes, Saarburg, *19.04.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-09-08: Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 beschlossen. Sitz verlegt; nun: Freiberg am Neckar. Neue Geschäftsanschrift: Kleines Wegele 5, 71691 Freiberg am Neckar.
2017-10-18: Berichtigung der Geschäftsanschrift: Kleines Wegle 5, 71691 Freiberg am Neckar.
2020-12-28: Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 beschlossen. Firma geändert; nun: Micro + Hega Surfaces GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.12.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Micro Surfaces GmbH", Freiberg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 753771) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-04-20: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Horlemann, Johannes, Trier, *09.11.1977; Steingröver, Michael, Freiberg am Neckar, *13.07.1965; Wagner, Sigrid, Palzem, *05.12.1958.