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MicroBELLARGO International GmbH

Haarverlängerung, BELLARGO-System, Extensions und Haarverdichtung..., Haarintegration, Haarverdichtung Entdecken
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Donaustraße 7
71522 Backnang
1x Adresse:

Postfach 1108
71501 Backnang


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2 Ansprechpartner/Personen
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4x HR-Bekanntmachungen:

2009-11-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.11.2009. Geschäftsanschrift: Donaustraße 7, 71522 Backnang. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Haarpflegesystemen, insbesondere dem Haarpflegesystem BELLARGO (Haarverlängerung- und verdichtung), sowie die Herstellung der dafür erforderlichen Produkte und Einrichtungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kodama, Mika, geb. Shuku, Fellbach, *17.07.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-06-29:
Bestellt als Geschäftsführer: Nakamura, Kuniyoshi, Stuttgart, *14.11.1968, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Kodama, Mika, geb. Shuku, Fellbach, *17.07.1969.

2011-08-22:
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.08.2011 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kerling International Haarfabrik GmbH", Backnang (Amtsgericht Stuttgart HRB 271125) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-09-05:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 31.08.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.