2011-01-26: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Hertz, Philipp Erik, Hamburg, *03.01.1977.
2012-08-07: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Harm, Gaby, Hamburg, *24.05.1960; Schwartz, Jörn, Hamburg, *22.08.1962.
2016-06-20: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Wennrich, Susanne, Hamburg, *24.09.1963.
2017-03-06: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Hertz, Richard Arnold, Hamburg, *23.09.1983.
2017-06-19: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Godzik, Boris, Neuenkirchen, *07.07.1969.
2018-04-24: Prokura erloschen Hertz, Philipp Erik, Hamburg, *03.01.1977; Hertz, Richard Arnold, Hamburg, *23.09.1983.
2019-02-21: (Gegenstand nunmehr: Der Betrieb eines Hausmaklergeschäfts mit allen damit verbunden Geschäftszweigen, insbesondere die Vermittlung und Venwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vermittlung von Miet- und Pachtverträgen über Grundstücksrechte und die Venwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Abs. 2, 3, 5 und 6 WEG oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 BGB (Wohnimmobilienverwalter) zu vermitteln, sowie die sonstigen Tätigkeiten gemäß § 34 c Abs. 1 Ziff. 1. und 3.b) GewO, und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.).
2020-06-18: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.