2009-05-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.04.2009. Geschäftsanschrift: Schlachthofstraße 6, 09456 Annaberg-Buchholz. Gegenstand des Unternehmens: Produktion von Eis, Eisprodukten und Backartikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Meyer, Ray, Annaberg-Buchholz, *10.05.1970; Starke, Wolfgang, Annaberg-Buchholz, *05.08.1956, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-01-05: Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2011 hat die Änderung der §§ 2 (Firma), 6 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Eismanufaktur Annaberg-Buchholz GmbH.
2020-08-26: Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2020 hat die Änderung des § 2 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Milchhof Annaberg-Buchholz GmbH. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Meyer, Mandy, Annaberg-Buchholz, *23.03.1976. Die Milchhof Annaberg-Buchholz GmbH mit dem Sitz in Annaberg-Buchholz (Amtsgericht Chemnitz HRB 6250) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-09-14: Die Gesellschafterversammlung vom 11.09.2020 hat die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Groß- und Kleinhandel mit Milch und Molkereiprodukten aller Art und den aus diesen Produkten weiterentwickelten Erzeugnissen; Realisierung des Frischedienstes für diese Produktpalette; Distribution und Vermarktung von Kühlobst; Produktion von Eis und Backartikeln.
2021-03-10: Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2021 hat die Änderung des § 5 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.