2008-09-09: Die Genossenschaft hat im Weg der Ausgliederung durch Aufnahme gemäß Spaltungsplan vom 31.10.2007samt Nachtrag vom 26.07.2008 sowie Beschlüsse ihrer Vertreterversammlungen vom 30.10.2007 und vom 15.07.2008 und Beschluss der Generalversammlung der Bayerische Milchindustrie e.G. mit dem Sitz in Landshut vom 25.06.2008 (Amtsgericht Landshut GnR 717) Teile des Vermögens (das gesamte operative Geschäft einschließlich allers sonstigen mit diesem Betriebsteil verbundenen Rechte und Pflichten und alle gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen) auf diese übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-09-14: Die Vertreterversammlung vom 21.06.2012 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand) und 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben). Neuer Unternehmensgegenstand: Die Erfassung und Vermarktung von Milch und Milchprodukten auf der Basis von Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die den Erfordernissen des Marktes entsprechen, der Handel mit Milch und Milcherzeugnissen, Bedarfsartikeln und sonstigen Produkten.
2013-10-23: Die Vertreterversammlung vom 10.07.2013 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 26 b (Wahlturnus und Wahl der Vertreter), 43 (Verwendung des Jahresüberschusses) und Wegfall der Wahlordnung aus der Satzung.