2006-03-22: Firma: think global GmbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.02.2006 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma)..
2011-06-08: Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Kotzsch, Roman; Geschäftsführer:; 2. Jungjohann, Sven, *14.05.1970, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
2015-01-05: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Jungjohann, Sven; Geschäftsführer: 3.
Kotzsch, Roman, *15.10.1968, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
2016-07-11: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Köpenicker Straße 54, 10179 Berlin
2016-07-11: Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsplanes zwischen ihr und der milengo Limited mit Sitz in Malta zum Handelsregister eingereicht.
2016-07-22: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist.
An der Verschmelzung sind die milengo Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung maltesischen Rechts mit Sitz in Sliema, Malta, als übertragende Gesellschaft und die think global GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin, als übernehmende Gesellschaft beteiligt.
Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen irn maltesischen Registry of Companies unter der Company ID C 47714. Die Geschäftsanschrift der übertragenden Gesellschaft lautet: Regent House, 61, Bisazza Street, Sliema SLM1641, Malta.
Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 84062 B. Die Geschäftsanschrift der übernehmenden Gesellschaft lautet: Köpenicker Straße 54, 10179 Berlin, Deutschland.
Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen think global GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten think global GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der think global GmbH nach § 122a Abs. 2 iVm. §19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der think global GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich üben?vacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der think global GmbH unter deren Geschäftsanschrift Köpenicker Straße 54, 10179 Berlin geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der think global GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.
Die Rechte der Gläubiger der übertragenden maltesischen milengo Limited ergeben sich aus Section 13 of Subsidiary Legislation 386.12 of the Laws of Malta, the "Cross-Border Mergers of Limited Liability Companies Regulations", Danach kann ein Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten milengo Limited innerhalb von drei Monaten nach der letzten Bekanntmachung betreffend die Verschmelzung Widerspruch gegen die Verschmelzung bei Gericht einlegen. Legt der Gläubiger einen wichtigen Grund dar, kann das Gericht den Widerspruch aufrechterhalten oder die Leistung einer Sicherheit anordnen. Unter der Geschäftsanschrift der milengo Limited, Regent House, 61, Bisazza Street, Sliema SLM1641, Malta, können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.
Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.
2016-12-08: Firma: think global Milengo GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.11.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 . Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die milengo Limited mit Sitz in Sliema, Malta, (eingetragen im Maltese Registry of Companies registration number C47714) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2018-10-26: Firma: Milengo GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Wilhelmine-Gemberg-Weg 5-7, 10179 Berlin; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.09.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 .