2017-10-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2017 mit Nachtrag vom 11.09.2017. Geschäftsanschrift: Hamburger Straße 3, 04129 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: An- und Verkauf von hochwertigen Neu- und Gebrauchtfahrzeugen und deren Zubehör und Ersatzteilen, Operational-Leasing von hochwertigen Neu- und Gebrachtfahrzeugen und Flottenmanagement. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kroschwald, Nancy, Leipzig, *16.01.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-10-30: Gemäß § 122 d UmwG wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat am 23.10.2017 den Entwurf eines Verschmelzungsplans zwischen der Mille Miglia Leasing Limited mit Sitz in Birmingham/Großbritannien und der hiesigen Gesellschaft zum Handelsregister eingereicht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt: Die Mille Miglia Leasing Limited mit Sitz in Birmingham/Großbritannien (Companies House Cardiff Nr. 05748102), eine Private Limited Company nach englischem Recht, als übertragende Gesellschaft und die Christian Kroschwald Mille Miglia Leasing GmbH mit Sitz Leipzig/Bundesrepublik Deutschland (Amtsgericht Leipzig HRB 34133), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, als übernehmende Gesellschaft. Die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können ihre Rechte wie folgt ausüben: a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Gläubiger der aufnehmenden Gesellschaft können gemäß §§ 122 a i.V.m. 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Christian Kroschwald Mille Miglia Leasing GmbH, Hamburger Straße 3, 04129 Leipzig geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später ggf. daraus resultierenden Schadenersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Christian Kroschwald Mille Miglia Leasing GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.
2018-07-24: Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2017 hat zum Zwecke der Verschmelzung mit der Mille Miglia Limited mit Sitz in Birminham die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR und die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Mille Miglia Leasing Limited mit dem Sitz in Birmingham (Companies House of Cardiff NR.05748102) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2017 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der aufnehmenden Gesellschaft vom 08.06.2018 sowie der Verschmelzungsbescheinigung vom 01.06.2018 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolözen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-08-23: Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2018 hat die Änderung des § 1 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Mille Miglia Leasing GmbH.