2016-11-04: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner, der Steuerberater ist, vertritt einzeln. Partner, die nicht Steuerberater sind, können die Partnerschaft nur gemeinsam mit einem Partner, der Steuerberater ist, vertreten. Partner: Millich, Marion, Steuerberaterin, Zimmern unter der Burg, *29.07.1973; Rapp, Alexander, Steuerberater, Leonberg, *30.12.1968, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.