2021-11-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.10.2021. Geschäftsanschrift: Mainzer Str. 124, 53179 Bonn. Gegenstand: der Vertrieb von Waren - wie insbesondere Fachbücher, DVDs, Kleidung, Fan-Artikel und weitere Accessoires verschiedene Künstler, Prominente, Marken und Firmen betreffend - in Form des stationären Handels und durch einen Onlineshop. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rütter, Martin, Bergheim, *22.06.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-06-02: Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals zum Zwecke der Durchführung des Spaltungsvertrages mit der Mina Entertainment GmbH um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.03.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.03.2022 Teile des Vermögens der Mina Entertainment GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 18456) - den Teilbetrieb Online-Shop und Tour-Verkauf - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.